Bewertungen

Im Rahmen der Nachfolgeplanung stellt sich dem ausscheidenden Unternehmer regelmäßig die Frage, welchen Wert sein Unternehmen hat. Die Ermittlung des Unternehmenswertes wird in Abhängigkeit von dem Konzept der geplanten Übergabe des Unternehmens bestimmt. Kommt zum Beispiel eine Schenkung in Betracht, wird die Bewertung vom geltenden Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht beeinflußt. Ist eine teilweise oder vollständige Veräußerung der Unternehmensanteile geplant, bildet der Unternehmenswert die Basis für einen zu erzielenden Kaufpreis. In diesem Fall sind die in der Betriebswirtschaftslehre und Transaktionspraxis gängigen Bewertungsverfahren heranzuziehen.

Für die Ableitung von Unternehmenswerten haben sich folgende Methoden herauskristallisiert, die in der Praxis anerkannt sind und üblicherweise angewendet werden:

  • Ertragswertverfahren/ Discounted Cashflow-Verfahren (DCF-Verfahren)
  • Multiplikatormethode

Das Ertragswertverfahren und das DCF-Verfahren sind sog. Zukunftserfolgswertmethoden. Das bedeutet, daß sich der Wert eines Unternehmens aus seinen zukünftig erwirtschafteten Zahlungsströmen ableitet. Diese prognostizierten Zahlungsströme werden mit einem geeigneten Kapitalisierungszins auf den Bewertungsstichtag diskontiert und der Unternehmenswert als Barwert ermittelt. Der Erfolg der zu bewertenden Gesellschaft in der Vergangenheit fließt damit nicht unmittelbar in den Wert ein. Vielmehr bildet die Vergangenheit die Basis, um das zukünftige Potential des zu bewertenden Unternehmens zu erfassen. Beim Ertragswertverfahren wird der Barwert der zukünftigen, den Unternehmenseignern zufließenden finanziellen Überschüsse ermittelt. Beim DCF-Verfahren wird der Unternehmenswert als Gesamtwert eines typisiert unverschuldeten Unternehmens durch die Diskontierung zukünftiger sog. Free Cash Flows ermittelt. Die Free Cash Flows sind freie Zahlungsströme des Unternehmen, die den Eigen- und Fremdkapitalgebern zustehen. Zur Ableitung des Unternehmenswertes, der dem Anteilseigner zusteht, sind folglich die Finanzverbindlichkeiten noch abzuziehen.
Im Rahmen der Multiplikatormethode wird der Unternehmenswert entweder aus dem Marktpreis vergleichbarer, börsennotierter Unternehmen abgeleitet, oder auf Basis von Preisen, die im Rahmen von Transaktionen mit vergleichbaren Unternehmen gezahlt wurden. Der Unternehmenswert ergibt sich dabei als Produkt eines aus den Vergleichsunternehmen abgeleiteten Multiplikators und der entsprechenden Kennzahl des zu bewertenden Unternehmens. Als Bezugsgrößen kommen Wertgrößen wie beispielsweise Umsatz, EBITDA, EBIT oder der Jahresüberschuß in Betracht. Läßt sich z.B. aus Transaktionen ableiten, daß für ein Unternehmen einer bestimmten Branche durchschnittlich der 1,2-fache Umsatz gezahlt wird, kann man diesen Faktor mit dem Umsatz des zu bewertenden Unternehmens multiplizieren, um überschlägig einen Gesamtunternehmenswert zu ermitteln. Bei Anwendung eines Umsatz- oder EBIT-Multiplikators sind zur Ableitung des Wertes der Anteilseigner die Netto-Finanzverbindlichkeiten abzuziehen. Multiplikatoren für verschiedene Branchen werden in Deutschland regelmäßig vom Finance-Magazin ermittelt.

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